Impressum
Name und Anschrift des Unternehmens:
LLT Lichttechnik GmbH&CO.KG
Friedenstr.5a
71409 Schwaikheim
Tel.: 07195-52750
Fax: 07195-52712
Geschäftsführer: Thomas Müller-Rörich, Bruno Schumacher
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE264854784
Steuer Nr. 90 488 36781
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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 1.8.2009
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1. Allgemeines Nachfolgende Bedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers Gültigkeit. Änderungen bedürfen stets zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden den Verkäufer nicht. Sein Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. 2. Angebot und Abschluß Alle Angebot- und Listenpreise sind freibleibend. Jede Bestellung gilt erst als angenommen, wenn die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zugegangen ist. Auch sämtliche mündlichen und fernmündlichen Abmachungen und Zusicherungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers gültig. Auftragsbestätigungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen und festgestellte Unstimmigkeiten dem Verkäufer umgehend bekanntzugeben. 3. Preise, Gefahrübergang Die angegebenen Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eventuelle Kosten für Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort werden getrennt berechnet. Die Gefahr für geliefertes Material geht mit dessen Übergabe an den Käufer oder das Transportunternehmen auf den Käufer über. 4. Zahlungsbedingungen Berechnet werden die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Die Zahlungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Bei einer Zahlung innerhalb 10 Tagen werden 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser dem Verkäufer den entstandenen Verzugsschaden, mindestens Zinsen in Hohe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu ersetzen. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Grund von Gegenansprüchen aus demselben Vertrag geltend machen. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, so sind sämtliche Forderungen zur sofortigen Bezahlung fällig. Umstände solcher Art berechtigen den Verkäufer, noch nicht durchgeführte Leistungen nur gegen ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen durchzuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bis zu dieser Erfüllung dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei nicht qualifizierten Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändung untersagt. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung bzw. Vermietung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf bzw. der Vermietung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an diesen abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz und gegebenenfalls zum Gebrauch des Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Gegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand, unter Verrechnung auf den Kaufpreis, durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Gegenstandes trägt der Käufer. 6. Gewährleistung und Haftung Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Bei begründeten Mängelrügen ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl umzutauschen, nachzubessern oder eine angemessene Gutschrift zu erteilen. Das Recht auf Wandlung oder Minderung oder Schadenersatz bleibt ausgeschlossen, es sei denn, die Gewährleistungen des Verkäufers bleiben ohne Erfolg. Ausgeschlossen sind auch sämtliche weitergehenden Ansprüche wie z.B. auf Ersatz von mittelbaren Schäden, insbesondere auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehungsweise des Verkäufers. Die Mängelhaftung bezieht sich auch nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind: - Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer verursacht werden, - Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, - Sämtliche Leuchtmittel, - sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das schriftliche Einverständnis des Verkäufers Eingriffe des Kunden oder Dritten am Gegenstand vorgenommen werden, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen. Aus Sicht des Kunden erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Werktage nach Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. 7. Altgeräteentsorgung Produkte, die unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fallen, müssen vom Käufer oder dessen Rechtsnachfolger in Übereinstimmung mit dem ElektroG entsorgt werden, sofern nicht anderes vereinbart wurde. 8. Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. 9. Sonstige Bestimmungen Fristen verlängern sich angemessen, z.B. bei Streik, Aussperrungen, höherer Gewalt und anderen Ereignissen, soweit sie vom Verkäufer nicht beeinflußt werden können. Insbesondere hat der Verkäufer Verkehrs- und Betriebsstörungen, die nicht von ihm zu vertreten sind, Mangel an Rohstoffen, die Nichtlieferung von Zulieferbetrieben und dergleichen, nicht zu vertreten. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Vertragspflichten aus diesem Vertrag durch geeignete Dritte ausführen zu lassen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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