Rücknahmepflicht  für Elektrogeräte laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Seit dem 23.11.2005 muss ein Hersteller von Elektrogeräten bei der Stiftung EAR registriert sein, um Produkte, die unter dieses Gesetz fallen, in Verkehr bringen zu dürfen.

Produkte der LLT Lichttechnik fallen in den Bereich der b2b-Produkte (business to business)  und sind deshalb nicht kennzeichnungspflichtig. Für b2b-Produkte gilt außerdem, dass die Entsorgungspflicht vertraglich auf den Anwender/Käufer übertragen werden kann. Da unsere Geräte ausschließlich im professionellen Bereich angewendet werden, in dem ohnehin weitere entsorgungspflichtige Produkte anfallen, ist es nicht sinnvoll, dass der Hersteller LLT die Entsorgung übernimmt, da alleine die Versandkosten, die der Anwender zu tragen hätte, dieses unwirtschaftlich machen würde. Der Käufer eines LLT-Produktes verpflichtet sich daher auch zu der vorgeschriebenen  Entsorgung. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere AGB

 

Unsere WEEE Reg.Nr. lautet:  DE 99828966

 

Weitere Informationen unter www.stiftung-ear.de